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KI-Agenten für die Leistungsphasen 1 bis 9
Für wiederkehrende Leistungen entlang der Leistungsphasen 1 bis 9 wird der Prüf- und Erstellungsweg festgelegt und in Teilen maschinell vorbereitet. Einen Schwerpunkt bilden Vergabeverfahren nach VgV und BVergG sowie Ausschreibung und Vergabe nach VOB/A. Das Ergebnis ist ein Dokument im Format des Hauses, dessen Freigabe fachlich verantwortet bleibt.
Abgrenzung zwischen Verfahren und Werkzeug
Gegenstand ist ein festgelegter Arbeitsablauf: bestimmte Eingaben, bestimmte Prüfschritte, ein bestimmtes Ergebnisdokument. Die eingesetzte Technik bereitet diesen Ablauf vor. Sie ersetzt weder die fachliche Bewertung noch die Freigabe, und sie trägt nur so weit, wie sich der Ablauf vorher beschreiben lässt.
Der Unterschied zeigt sich in der Nachbearbeitung. Ein tragfähiges Verfahren liefert ein Dokument, das geprüft und freigegeben wird. Ein unstrukturierter Entwurf muss neu gegliedert, neu formatiert und neu formuliert werden.
Anwendung entlang der Leistungsphasen
Vergabeverfahren nach VgV und BVergG
Bewerbungen in Verhandlungsverfahren folgen formalen Anforderungen an Eignung, Referenzen und Erklärungen. Vorbereitet werden die Zusammenstellung der Eignungsnachweise, die Referenzblätter aus dem eigenen Projektbestand und die Prüfung der Vergabeunterlagen auf Fristen, Formblätter und Wertungssystematik. In Österreich gilt Entsprechendes für Verfahren nach dem BVergG.
Ausschreibung und Vergabe in den Leistungsphasen 6 und 7
Prüfung von Leistungsverzeichnissen auf Vollständigkeit, Widersprüche und fehlende Vorbemerkungen. Auswertung der Angebote im Preisspiegel einschließlich Auffälligkeiten, Prüfung der Preisermittlung nach EFB 221 auf Rechenrichtigkeit und Zuschlagsstruktur, Erstellung des Vergabevorschlags in den Vergabearten nach VOB/A.
Objektüberwachung in Leistungsphase 8
Besprechungsprotokoll, Baustellenprotokoll, Aktennotiz und Bautagebuch als fertige Dateien mit fortgeschriebener Punktehistorie. Aufmaßprüfung gegen GAEB- und X31-Daten, Rechnungsprüfung gegen Vertragsleistungsverzeichnis und Aufmaß, Plausibilitätsprüfung von Nachträgen sowie formgerechter Schriftverkehr nach VOB/B.
Leistungsphasen 1 bis 5 in Planung und Entwurf
Grundlagenermittlung und Vorplanung stützen sich auf vergleichbare abgeschlossene Projekte. Vorbereitet werden Erläuterungsberichte für Hochbau, Tiefbau und technische Gebäudeausrüstung, Anlagenbeschreibungen nach Kostengruppen der DIN 276, Kostenschätzung und Kostenberechnung auf Basis eigener Kennwerte sowie die Planprüfung zwischen den Leistungsphasen 3 und 5.
Vertragsprüfung vor der Angebotsabgabe
Planer- und Bauverträge werden vor Abgabe systematisch geprüft: Haftung, Fristen, Kündigungs- und Vergütungsregelungen, Anlagenverweise. Befunde werden nach Risiko eingeordnet und mit Fundstelle belegt, sodass über Nachverhandlung oder Verzicht entschieden werden kann.
Fachspezifische Verfahren
Für einzelne Disziplinen bestehen eigene Abläufe, etwa die Überführung handschriftlicher Schichtenverzeichnisse in ein importfähiges Format der Geotechniksoftware, geotechnische Berichte im Hausstil, die Aktualitätsprüfung von Regelwerken über mehrere Bundesländer mit Quellenverweis je Abweichung sowie die Validierung hydrogeologischer Messreihen gegen TrinkwV und GrwV.
Die Darstellung ersetzt keine Rechtsberatung.
Aufbau in vier Schritten
Aufnahme von Mustern und Regeln
Grundlage sind fünf bis zehn belastbare Beispiele aus dem Bestand, die Vorlage im Corporate Design und die im Büro geltenden Regeln. Daraus entsteht die schriftliche Beschreibung der Leistung.
Festlegung von Prüfschritten und Ergebnisformat
Festgehalten wird, welche Angaben geprüft werden, in welcher Reihenfolge, mit welchem Regelwerksbezug und in welcher Form das Ergebnis vorliegt. Diese Festlegung ist der eigentliche Kern der Arbeit.
Prüfung an abgeschlossenen Projekten
Der Ablauf wird gegen Vorgänge geprüft, deren Ergebnis bekannt ist. Abweichungen werden fachlich bewertet und fließen in die Regeln zurück, bis das Ergebnis dem Hausstandard entspricht.
Übergabe, Unterweisung und Pflege
Übergabe an die Anwender mit Unterweisung und schriftlicher Nutzungsregel. Änderungen an Vorlagen oder Regelwerken werden in der Regelbeschreibung nachgeführt.
Fragen zu Verfahren und Verantwortung
Ein Agent ist auf eine abgegrenzte Leistung festgelegt. Gliederung, Regelwerksbezug und Ergebnisformat sind vorher bestimmt, ebenso die Prüfschritte. Ein allgemeines Chatwerkzeug liefert einen Entwurf, dessen Gliederung und Formulierung bei jedem Durchlauf abweichen kann.
Grundlage sind die eigenen Musterdokumente des Büros. Die Ausgabe erfolgt als Word- oder Excel-Datei im Corporate Design, mit der Nummernlogik und den Textbausteinen des Hauses.
Die fachliche Verantwortung bleibt im Büro. Jeder Prüflauf weist die Fundstellen aus, auf die er sich stützt, damit die Prüfung nicht bei null beginnt. Auffälligkeiten werden markiert und nicht stillschweigend geglättet.
Für eine klar abgegrenzte Leistung liegen nach bisheriger Erfahrung vier bis acht Wochen zwischen der Aufnahme der Musterdokumente und dem Echtbetrieb. Der größere Teil entfällt auf die Abstimmung der fachlichen Regeln.
Regeln und Vorlagen werden getrennt vom System geführt. Ändert sich eine Fassung, wird die Regel angepasst. Für Regelwerksstände lässt sich zusätzlich eine Aktualitätsprüfung einrichten. Die Darstellung ersetzt keine Rechtsberatung.
Welche wiederkehrende Leistung bindet die meiste Kapazität?
Ein Erstgespräch ordnet die wiederkehrenden Dokumente des Büros nach Aufwand und Wirkung ein und benennt, welcher Ablauf sich zuerst beschreiben lässt.